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Hessen Main-Taunus-Kreis Hofheim am Taunus

Hebesätze Hofheim am Taunus

Main-Taunus-Kreis · AGS 06436007 · 40.217 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Hofheim am Taunus, Kreisstadt

Gewerbesteuer
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
510 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Hofheim am Taunus beträgt 370 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 510 %. Der Median Main-Taunus-Kreis liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Hofheim am Taunus hoch?

315 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 370 % fest. Damit liegt Hofheim am Taunus im zweiten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 63 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 17-grösste von 422 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Hofheim am Taunus nach Quelle

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Hofheim am Taunus, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Hofheim am Taunus 370 % Berichtsjahr 2024
Median Main-Taunus-Kreis 360 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte

Von 12 Gemeinden im Main-Taunus-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Hofheim am Taunus auf Platz 9, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Main-Taunus-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Hofheim am Taunus Grundsteuer B
Hattersheim am Main 370 % 0 Prozentpunkte 590 %
Liederbach am Taunus 370 % 0 Prozentpunkte 550 %
Hochheim am Main 365 % −5 Prozentpunkte 540 %
Eppstein 360 % −10 Prozentpunkte 680 %
Kelkheim (Taunus) 360 % −10 Prozentpunkte 520 %

Ein Rechenbeispiel für Hofheim am Taunus

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 370 %, also 12.367,25 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Hofheim am Taunus legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Hofheim am Taunus fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Hofheim am Taunus

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Hofheim am Taunus?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 370 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 12.367,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Hofheim am Taunus?

Die Grundsteuer B liegt bei 510 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Hofheim am Taunus hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 360 %. Hofheim am Taunus liegt 10 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Hofheim am Taunus per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Hofheim am Taunus
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.