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Baden-Württemberg Landkreis Esslingen Filderstadt

Hebesätze Filderstadt

Landkreis Esslingen · AGS 08116077 · 46.150 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Filderstadt, Stadt

Gewerbesteuer
395 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Filderstadt setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 395 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 390 %. Der Median Landkreis Esslingen liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 15 Prozentpunkte.

Wie Filderstadt bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Filderstadt im vierten Fünftel. Denselben Satz von 395 % setzen bundesweit 483 Gemeinden fest. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 1.010 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 33-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Filderstadt im Zahlenvergleich

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Filderstadt, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Filderstadt 395 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Esslingen 380 % Berichtsjahr 2024 +15 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +15 Prozentpunkte

Von 44 Gemeinden im Landkreis Esslingen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Filderstadt auf Platz 37, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Wie die Umgebung von Filderstadt liegt

Gemeinden im Landkreis Esslingen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Filderstadt Grundsteuer B
Dettingen unter Teck 395 % 0 Prozentpunkte 410 %
Aichtal 390 % −5 Prozentpunkte 370 %
Esslingen am Neckar 400 % +5 Prozentpunkte 458 %
Frickenhausen 400 % +5 Prozentpunkte 400 %
Kirchheim unter Teck 390 % −5 Prozentpunkte 395 %

Gewerbesteuer in Filderstadt an einem Beispiel

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 395 % ergibt das 13.202,88 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Welche Satzung gilt

Zuständig für die Festsetzung ist Filderstadt selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Filderstadt noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Filderstadt

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Filderstadt?

In Filderstadt gilt ein Hebesatz von 395 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.202,88 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Filderstadt?

Die Grundsteuer B liegt bei 390 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Filderstadt hoch?

Filderstadt liegt 15 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Esslingen von 380 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Filderstadt per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Filderstadt
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.