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Hessen Vogelsbergkreis Lauterbach (Hessen)

Hebesätze Lauterbach (Hessen)

Vogelsbergkreis · AGS 06535011 · 13.835 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Lauterbach (Hessen), Kreisstadt

Gewerbesteuer
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
550 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
550 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Lauterbach (Hessen) gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 550 %. Der Median Vogelsbergkreis liegt bei 400 % und damit auf demselben Wert.

Wo Lauterbach (Hessen) im Vergleich steht

Der Wert von 400 % ordnet Lauterbach (Hessen) im vierten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 1.112 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 233 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 118-grösste von 422 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Lauterbach (Hessen) nach Quelle

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Lauterbach (Hessen), je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Lauterbach (Hessen) 400 % Berichtsjahr 2024
Median Vogelsbergkreis 400 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 19 Gemeinden im Vogelsbergkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Lauterbach (Hessen) auf Platz 8, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Gemeinden nahe am Wert von Lauterbach (Hessen)

Gemeinden im Vogelsbergkreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Lauterbach (Hessen) Grundsteuer B
Freiensteinau 400 % 0 Prozentpunkte 365 %
Herbstein 400 % 0 Prozentpunkte 400 %
Kirtorf 400 % 0 Prozentpunkte 795 %
Mücke 400 % 0 Prozentpunkte 420 %
Schlitz 400 % 0 Prozentpunkte 625 %

Ein Rechenbeispiel für Lauterbach (Hessen)

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 400 % macht daraus 13.370,00 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Lauterbach (Hessen) legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Lauterbach (Hessen) fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Lauterbach (Hessen)

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Lauterbach (Hessen)?

In Lauterbach (Hessen) gilt ein Hebesatz von 400 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.370,00 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Lauterbach (Hessen)?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 550 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Lauterbach (Hessen) hoch?

Der Median Vogelsbergkreis liegt bei 400 %. Lauterbach (Hessen) liegt damit genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Lauterbach (Hessen) durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Lauterbach (Hessen)
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.