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Hebesätze Erlenmoos
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Erlenmoos beträgt 340 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 340 %. Der Median Landkreis Biberach liegt bei 340 % und damit auf demselben Wert.
Wo Erlenmoos im Vergleich steht
Der Wert von 340 % ordnet Erlenmoos im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 544 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 62 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 957-größte von 1.101 Gemeinden des Landes.
Was die Quellen für Erlenmoos ausweisen
Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Erlenmoos | 340 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Biberach | 340 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −40 Prozentpunkte |
Von 45 Gemeinden im Landkreis Biberach mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Erlenmoos auf Platz 2, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.
Nachbarn von Erlenmoos mit ähnlichem Satz
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Erlenmoos | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Achstetten | 340 % | 0 Prozentpunkte | 340 % |
| Alleshausen | 340 % | 0 Prozentpunkte | 300 % |
| Allmannsweiler | 340 % | 0 Prozentpunkte | 300 % |
| Altheim | 340 % | 0 Prozentpunkte | 300 % |
| Attenweiler | 340 % | 0 Prozentpunkte | 320 % |
Was der Hebesatz in Erlenmoos in Euro bedeutet
Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 340 % macht daraus 11.364,50 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Wer den Hebesatz in Erlenmoos beschließt
Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Erlenmoos nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.
Der Wortlaut der Satzung ist für Erlenmoos noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.
Aufkommen der Realsteuern in Erlenmoos
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 787.494 Euro | 440 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 46.105 Euro | 26 Euro |
| Grundsteuer B | 212.183 Euro | 119 Euro |
| Grundsteuer A | 41.504 Euro | 23 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 1.790 | |
Je Einwohner flossen Erlenmoos im Berichtsjahr 2024 440 Euro Gewerbesteuer zu — über dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Baden-Württemberg liegt der Median bei 518 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Erlenmoos
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Erlenmoos?
340 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 11.364,50 Euro Steuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Erlenmoos?
340 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Maßgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Erlenmoos hoch?
Der Median Landkreis Biberach liegt bei 340 %. Erlenmoos liegt damit genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Erlenmoos selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.