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Rheinland-Pfalz Landkreis Kusel Erdesbach

Hebesätze Erdesbach

Landkreis Kusel · AGS 07336022 · 594 Einwohner

Gewerbesteuer
384 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
600 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
351 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Erdesbach ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 384 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 600 %. Der Median Landkreis Kusel liegt bei 384 % und damit auf demselben Wert.

Wie Erdesbach bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Erdesbach im vierten Fünftel. Denselben Satz von 384 % setzen bundesweit 3 Gemeinden fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 1.451 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.110-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Erdesbach ausweisen

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Erdesbach, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Erdesbach 384 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Kusel 384 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +4 Prozentpunkte

Von 98 Gemeinden im Landkreis Kusel mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Erdesbach auf Platz 50, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Kusel mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Erdesbach Grundsteuer B
Niederalben 384 % 0 Prozentpunkte 600 %
Aschbach 385 % +1 Prozentpunkte 600 %
Einöllen 383 % −1 Prozentpunkte 465 %
Hausweiler 385 % +1 Prozentpunkte 465 %
Heinzenhausen 385 % +1 Prozentpunkte 600 %

Was der Hebesatz in Erdesbach in Euro bedeutet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 384 % ergibt das 12.835,20 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 133,70 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wo die Festsetzung für Erdesbach nachzulesen ist

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Erdesbach nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Erdesbach noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Erdesbach

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Erdesbach?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 384 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 12.835,20 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Erdesbach?

Die Grundsteuer B liegt bei 600 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Erdesbach hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 384 %. Erdesbach liegt genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Erdesbach per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Erdesbach
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.