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Hebesätze Erbach
370 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Erbach aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 365 %. Der Median Rhein-Hunsrück-Kreis liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.
Ist der Hebesatz in Erbach hoch?
315 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 370 % fest. Damit liegt Erbach im zweiten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 120 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.690-größte von 2.301 Gemeinden des Landes.
Was die Quellen für Erbach ausweisen
Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Erbach | 370 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Rhein-Hunsrück-Kreis | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −10 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −10 Prozentpunkte |
Von 137 Gemeinden im Rhein-Hunsrück-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Erbach auf Platz 10, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Welche Gemeinden ähnlich liegen
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Erbach | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Badenhard | 365 % | −5 Prozentpunkte | 365 % |
| Keidelheim | 365 % | −5 Prozentpunkte | 365 % |
| Niederkumbd | 365 % | −5 Prozentpunkte | 365 % |
| Pleizenhausen | 365 % | −5 Prozentpunkte | 365 % |
| Riegenroth | 365 % | −5 Prozentpunkte | — |
Was der Hebesatz in Erbach in Euro bedeutet
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 370 %, also 12.367,25 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner für diese Gemeinde.
Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist
Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Erbach nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.
Der Wortlaut der Satzung ist für Erbach noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.
Was Erbach aus den Realsteuern einnimmt
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 56.720 Euro | 183 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 5.365 Euro | 17 Euro |
| Grundsteuer B | 27.184 Euro | 88 Euro |
| Grundsteuer A | 1.414 Euro | 5 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 310 | |
Erbach nahm im Berichtsjahr 2024 je Einwohner 183 Euro an Gewerbesteuer ein und liegt damit unter dem bundesweiten Median von 383 Euro. Im Land Rheinland-Pfalz liegt der Median bei 212 Euro.
Bei 310 Einwohnern hängt der Wert je Einwohner stark an einzelnen Betrieben und schwankt von Jahr zu Jahr; er eignet sich kaum für Vergleiche.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Erbach
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Erbach?
Erbach setzt 370 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.367,25 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Erbach?
Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 365 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.
Ist die Gewerbesteuer in Erbach hoch?
Der Median Rhein-Hunsrück-Kreis liegt bei 380 %. Erbach liegt damit 10 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Erbach legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.