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Hebesätze Erbach
Erbach setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 400 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 530 %. Der Median Odenwaldkreis liegt bei 400 % und damit auf demselben Wert.
Ist der Hebesatz in Erbach hoch?
1.113 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 400 % fest. Damit liegt Erbach im vierten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 233 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 112-größte von 422 Gemeinden des Landes.
Hebesätze in Erbach nach Quelle
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Erbach | 400 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Odenwaldkreis | 400 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +20 Prozentpunkte |
Von 12 Gemeinden im Odenwaldkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Erbach auf Platz 6, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Gemeinden nahe am Wert von Erbach
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Erbach | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Brensbach | 400 % | 0 Prozentpunkte | 810 % |
| Brombachtal | 400 % | 0 Prozentpunkte | 1.050 % |
| Mossautal | 400 % | 0 Prozentpunkte | 600 % |
| Oberzent | 400 % | 0 Prozentpunkte | 550 % |
| Reichelsheim (Odenwald) | 400 % | 0 Prozentpunkte | 670 % |
Ein Rechenbeispiel für Erbach
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 400 %, also 13.370,00 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das mit eigenen Zahlen im Gewerbesteuer-Rechner.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Erbach legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.
Für Erbach fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.
Wie viel Gewerbesteuer in Erbach tatsächlich eingeht
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 7.581.115 Euro | 544 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 663.348 Euro | 48 Euro |
| Grundsteuer B | 2.662.945 Euro | 191 Euro |
| Grundsteuer A | 41.398 Euro | 3 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 13.935 | |
Auf jeden Einwohner entfielen in Erbach im Berichtsjahr 2024 544 Euro Gewerbesteuer. Der Median über alle Gemeinden beträgt 383 Euro; Erbach liegt über diesem Wert. Im Land Hessen liegt der Median bei 443 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Erbach
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Erbach?
Der Hebesatz liegt bei 400 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 13.370,00 Euro Gewerbesteuer.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Erbach?
Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 530 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.
Ist die Gewerbesteuer in Erbach hoch?
Erbach liegt genau darauf, gemessen am Median Odenwaldkreis von 400 %.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Gemeinde Erbach durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.
Woher die Werte stammen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.