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Hessen Odenwaldkreis Reichelsheim (Odenwald)

Hebesätze Reichelsheim (Odenwald)

Odenwaldkreis · AGS 06437013 · 8.452 Einwohner

Gewerbesteuer
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
670 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
460 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Reichelsheim (Odenwald) ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 670 %. Der Median Odenwaldkreis liegt bei 400 % und damit auf demselben Wert.

Wo Reichelsheim (Odenwald) im Vergleich steht

Der Wert von 400 % ordnet Reichelsheim (Odenwald) im vierten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 1.112 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 233 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 207-grösste von 422 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Reichelsheim (Odenwald) ausweisen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Reichelsheim (Odenwald), je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Reichelsheim (Odenwald) 400 % Berichtsjahr 2024
Median Odenwaldkreis 400 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 12 Gemeinden im Odenwaldkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Reichelsheim (Odenwald) auf Platz 6, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Wie die Umgebung von Reichelsheim (Odenwald) liegt

Gemeinden im Odenwaldkreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Reichelsheim (Odenwald) Grundsteuer B
Brensbach 400 % 0 Prozentpunkte 810 %
Brombachtal 400 % 0 Prozentpunkte 1.050 %
Erbach 400 % 0 Prozentpunkte 530 %
Mossautal 400 % 0 Prozentpunkte 600 %
Oberzent 400 % 0 Prozentpunkte 550 %

Was der Hebesatz in Reichelsheim (Odenwald) in Euro bedeutet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 400 % macht daraus 13.370,00 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Welche Satzung gilt

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Reichelsheim (Odenwald) nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Reichelsheim (Odenwald) noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Reichelsheim (Odenwald)

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Reichelsheim (Odenwald)?

In Reichelsheim (Odenwald) gilt ein Hebesatz von 400 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.370,00 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Reichelsheim (Odenwald)?

670 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Reichelsheim (Odenwald) hoch?

Im Vergleich zum Median Odenwaldkreis von 400 % liegt Reichelsheim (Odenwald) genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Reichelsheim (Odenwald) durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Reichelsheim (Odenwald)
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.