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Baden-Württemberg Landkreis Calw Enzklösterle

Hebesätze Enzklösterle

Landkreis Calw · AGS 08235025 · 1.412 Einwohner

Gewerbesteuer
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
445 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
1.800 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Enzklösterle beträgt 360 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 445 %. Der Median Landkreis Calw liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wie Enzklösterle zum Landesdurchschnitt liegt

Enzklösterle liegt im zweiten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 514 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 360 %. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 540 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.004-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Enzklösterle vorliegen

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Enzklösterle, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Enzklösterle 360 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Calw 350 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte

Von 25 Gemeinden im Landkreis Calw mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Enzklösterle auf Platz 15, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Calw mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Enzklösterle Grundsteuer B
Bad Teinach-Zavelstein 360 % 0 Prozentpunkte 410 %
Haiterbach 360 % 0 Prozentpunkte 360 %
Höfen an der Enz 360 % 0 Prozentpunkte 520 %
Altensteig 370 % +10 Prozentpunkte 580 %
Dobel 350 % −10 Prozentpunkte 450 %

Wie viel Gewerbesteuer in Enzklösterle anfällt

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 360 % Hebesatz sind 12.033,00 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo die Festsetzung für Enzklösterle nachzulesen ist

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Enzklösterle und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Enzklösterle ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Enzklösterle

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Enzklösterle?

In Enzklösterle gilt ein Hebesatz von 360 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.033,00 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Enzklösterle?

445 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Enzklösterle hoch?

Der Median Landkreis Calw liegt bei 350 %. Enzklösterle liegt damit 10 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Enzklösterle durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Enzklösterle
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.