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Baden-Württemberg Landkreis Calw Bad Teinach-Zavelstein

Hebesätze Bad Teinach-Zavelstein

Landkreis Calw · AGS 08235084 · 3.203 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Bad Teinach-Zavelstein, Stadt

Gewerbesteuer
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
410 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

360 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Bad Teinach-Zavelstein aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 410 %. Der Median Landkreis Calw liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Bad Teinach-Zavelstein hoch?

514 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 360 % fest. Damit liegt Bad Teinach-Zavelstein im zweiten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 540 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 734-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Bad Teinach-Zavelstein nach Quelle

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Bad Teinach-Zavelstein, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Bad Teinach-Zavelstein 360 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Calw 350 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte

Von 25 Gemeinden im Landkreis Calw mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bad Teinach-Zavelstein auf Platz 15, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Bad Teinach-Zavelstein

Gemeinden im Landkreis Calw mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Bad Teinach-Zavelstein Grundsteuer B
Enzklösterle 360 % 0 Prozentpunkte 445 %
Haiterbach 360 % 0 Prozentpunkte 360 %
Höfen an der Enz 360 % 0 Prozentpunkte 520 %
Altensteig 370 % +10 Prozentpunkte 580 %
Dobel 350 % −10 Prozentpunkte 450 %

Ein Rechenbeispiel für Bad Teinach-Zavelstein

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 360 %, also 12.033,00 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Bad Teinach-Zavelstein legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Bad Teinach-Zavelstein fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bad Teinach-Zavelstein

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bad Teinach-Zavelstein?

Bad Teinach-Zavelstein setzt 360 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.033,00 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bad Teinach-Zavelstein?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 410 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Bad Teinach-Zavelstein hoch?

Der Median Landkreis Calw liegt bei 350 %. Bad Teinach-Zavelstein liegt damit 10 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Bad Teinach-Zavelstein legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Bad Teinach-Zavelstein
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.