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Rheinland-Pfalz Rhein-Lahn-Kreis Endlichhofen

Hebesätze Endlichhofen

Rhein-Lahn-Kreis · AGS 07141037 · 145 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
465 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
345 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Endlichhofen ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Rhein-Lahn-Kreis liegt bei 380 % und damit auf demselben Wert.

Wie Endlichhofen bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Endlichhofen im mittleren Fünftel. Denselben Satz von 380 % setzen bundesweit 2.486 Gemeinden fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 142 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 2.057-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Endlichhofen vorliegen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Endlichhofen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Endlichhofen 380 % Berichtsjahr 2024
Median Rhein-Lahn-Kreis 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 137 Gemeinden im Rhein-Lahn-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Endlichhofen auf Platz 8, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Endlichhofen

Gemeinden im Rhein-Lahn-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Endlichhofen Grundsteuer B
Altendiez 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Arzbach 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Aull 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Berg 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Bettendorf 380 % 0 Prozentpunkte 465 %

Wie viel Gewerbesteuer in Endlichhofen anfällt

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 380 % ergibt das 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Endlichhofen und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Endlichhofen ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Endlichhofen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Endlichhofen?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Endlichhofen?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 465 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Endlichhofen hoch?

Der Median Rhein-Lahn-Kreis liegt bei 380 %. Endlichhofen liegt damit genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Endlichhofen legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Endlichhofen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.