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Bayern Landkreis Fürstenfeldbruck Emmering

Hebesätze Emmering

Landkreis Fürstenfeldbruck · AGS 09179119 · 6.935 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
310 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
310 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Emmering gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 310 %. Der Median Landkreis Fürstenfeldbruck liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.

Wie Emmering bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Emmering im mittleren Fünftel. Denselben Satz von 380 % setzen bundesweit 2.486 Gemeinden fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.594 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 383-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Emmering im Zahlenvergleich

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Emmering, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Emmering 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Fürstenfeldbruck 350 % Berichtsjahr 2024 +30 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 23 Gemeinden im Landkreis Fürstenfeldbruck mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Emmering auf Platz 20, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Emmering mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Fürstenfeldbruck mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Emmering Grundsteuer B
Eichenau 380 % 0 Prozentpunkte 330 %
Fürstenfeldbruck 380 % 0 Prozentpunkte 350 %
Germering 380 % 0 Prozentpunkte 385 %
Maisach 365 % −15 Prozentpunkte 360 %
Alling 360 % −20 Prozentpunkte 350 %

Gewerbesteuer in Emmering an einem Beispiel

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 380 % ergibt das 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wer den Hebesatz in Emmering beschliesst

Zuständig für die Festsetzung ist Emmering selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Emmering noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Emmering

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Emmering?

Der Hebesatz liegt bei 380 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 12.701,50 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Emmering?

Emmering setzt die Grundsteuer B auf 310 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Emmering hoch?

Der Median Landkreis Fürstenfeldbruck liegt bei 350 %. Emmering liegt damit 30 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Emmering. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Emmering
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.