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Nordrhein-Westfalen Kreis Kleve Emmerich am Rhein

Hebesätze Emmerich am Rhein

Kreis Kleve · AGS 05154008 · 31.265 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Emmerich am Rhein, Stadt

Gewerbesteuer
425 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
501 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
259 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

425 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Emmerich am Rhein aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 501 %. Der Median Kreis Kleve liegt bei 418 %, die Differenz beträgt 7 Prozentpunkte.

Wie Emmerich am Rhein zum Landesdurchschnitt liegt

Emmerich am Rhein liegt im höchsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 39 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 425 %. Innerhalb von Nordrhein-Westfalen steht die Gemeinde auf Platz 100 von 396, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 130-grösste von 396 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Emmerich am Rhein nach Quelle

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Emmerich am Rhein, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Emmerich am Rhein 425 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Kleve 418 % Berichtsjahr 2024 +7 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +45 Prozentpunkte

Von 16 Gemeinden im Kreis Kleve mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Emmerich am Rhein auf Platz 12, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Nachbarn von Emmerich am Rhein mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Kreis Kleve mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Emmerich am Rhein Grundsteuer B
Kalkar 425 % 0 Prozentpunkte 550 %
Issum 423 % −2 Prozentpunkte 501 %
Geldern 429 % +4 Prozentpunkte 518 %
Goch 420 % −5 Prozentpunkte 550 %
Bedburg-Hau 418 % −7 Prozentpunkte 501 %

Ein Rechenbeispiel für Emmerich am Rhein

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 425 % Hebesatz sind 14.205,63 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.504,13 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wer den Hebesatz in Emmerich am Rhein beschliesst

Emmerich am Rhein legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Emmerich am Rhein fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Emmerich am Rhein

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Emmerich am Rhein?

425 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 14.205,63 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Emmerich am Rhein?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 501 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Emmerich am Rhein hoch?

Im Vergleich zum Median Kreis Kleve von 418 % liegt Emmerich am Rhein 7 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Emmerich am Rhein selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Emmerich am Rhein
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.