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Nordrhein-Westfalen Kreis Kleve Bedburg-Hau

Hebesätze Bedburg-Hau

Kreis Kleve · AGS 05154004 · 13.238 Einwohner

Gewerbesteuer
418 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
501 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
259 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Bedburg-Hau beträgt 418 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 501 %. Der Median Kreis Kleve liegt bei 418 % und damit auf demselben Wert.

Wie Bedburg-Hau bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Bedburg-Hau im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 418 % setzen bundesweit 21 Gemeinden fest. Innerhalb von Nordrhein-Westfalen steht die Gemeinde auf Platz 67 von 396, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 290-grösste von 396 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Bedburg-Hau im Überblick

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Bedburg-Hau, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Bedburg-Hau 418 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Kleve 418 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +38 Prozentpunkte

Von 16 Gemeinden im Kreis Kleve mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bedburg-Hau auf Platz 9, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Wie die Umgebung von Bedburg-Hau liegt

Gemeinden im Kreis Kleve mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Bedburg-Hau Grundsteuer B
Kleve 417 % −1 Prozentpunkte 501 %
Goch 420 % +2 Prozentpunkte 550 %
Kerken 416 % −2 Prozentpunkte 501 %
Kevelaer 416 % −2 Prozentpunkte 501 %
Kranenburg 416 % −2 Prozentpunkte 501 %

Was die Gewerbesteuer in Bedburg-Hau konkret kostet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 418 % ergibt das 13.971,65 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.270,15 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Welche Satzung gilt

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Bedburg-Hau, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Bedburg-Hau noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bedburg-Hau

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bedburg-Hau?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 418 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.971,65 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bedburg-Hau?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 501 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Bedburg-Hau hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 418 %. Bedburg-Hau liegt genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Bedburg-Hau selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Bedburg-Hau
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.