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Hebesätze Elsenfeld
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Elsenfeld beträgt 360 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 370 %. Der Median Landkreis Miltenberg liegt bei 348 %, die Differenz beträgt 12 Prozentpunkte.
Ist der Hebesatz in Elsenfeld hoch?
514 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 360 % fest. Damit liegt Elsenfeld im zweiten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.380 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 259-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.
Was die Quellen für Elsenfeld ausweisen
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Elsenfeld | 360 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Miltenberg | 348 % | Berichtsjahr 2024 | +12 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −20 Prozentpunkte |
Von 32 Gemeinden im Landkreis Miltenberg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Elsenfeld auf Platz 19, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Wie die Umgebung von Elsenfeld liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Elsenfeld | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Altenbuch | 360 % | 0 Prozentpunkte | 360 % |
| Dorfprozelten | 360 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
| Erlenbach a.Main | 360 % | 0 Prozentpunkte | 340 % |
| Laudenbach | 360 % | 0 Prozentpunkte | 360 % |
| Neunkirchen | 360 % | 0 Prozentpunkte | 360 % |
Was der Hebesatz in Elsenfeld in Euro bedeutet
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 360 %, also 12.033,00 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Welche Satzung gilt
Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Elsenfeld nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.
Der Wortlaut der Satzung ist für Elsenfeld noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Elsenfeld
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Elsenfeld?
360 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 12.033,00 Euro Steuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Elsenfeld?
370 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Elsenfeld hoch?
Im Vergleich zum Median Landkreis Miltenberg von 348 % liegt Elsenfeld 12 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Elsenfeld selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.