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Bayern Landkreis Miltenberg Altenbuch

Hebesätze Altenbuch

Landkreis Miltenberg · AGS 09676111 · 1.264 Einwohner

Gewerbesteuer
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Altenbuch gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 360 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 360 %. Der Median Landkreis Miltenberg liegt bei 348 %, die Differenz beträgt 12 Prozentpunkte.

Wie Altenbuch bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Altenbuch im zweiten Fünftel. Denselben Satz von 360 % setzen bundesweit 514 Gemeinden fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.380 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.758-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Altenbuch nach Quelle

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Altenbuch, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Altenbuch 360 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Miltenberg 348 % Berichtsjahr 2024 +12 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte

Von 32 Gemeinden im Landkreis Miltenberg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Altenbuch auf Platz 19, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Miltenberg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Altenbuch Grundsteuer B
Dorfprozelten 360 % 0 Prozentpunkte 350 %
Elsenfeld 360 % 0 Prozentpunkte 370 %
Erlenbach a.Main 360 % 0 Prozentpunkte 340 %
Laudenbach 360 % 0 Prozentpunkte 360 %
Neunkirchen 360 % 0 Prozentpunkte 360 %

Ein Rechenbeispiel für Altenbuch

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 360 % ergibt das 12.033,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Altenbuch legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Altenbuch fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Altenbuch

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Altenbuch?

Altenbuch setzt 360 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.033,00 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Altenbuch?

Die Grundsteuer B liegt bei 360 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Altenbuch hoch?

Der Median Landkreis Miltenberg liegt bei 348 %. Altenbuch liegt damit 12 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Altenbuch per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Altenbuch
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.