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Hebesätze Eislingen/Fils
Eislingen/Fils setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 370 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 380 %. Der Median Landkreis Göppingen liegt bei 378 %, die Differenz beträgt 8 Prozentpunkte.
Ist der Hebesatz in Eislingen/Fils hoch?
315 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 370 % fest. Damit liegt Eislingen/Fils im zweiten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 713 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 98-größte von 1.101 Gemeinden des Landes.
Eislingen/Fils im Zahlenvergleich
Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Eislingen/Fils | 370 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Göppingen | 378 % | Berichtsjahr 2024 | −8 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −10 Prozentpunkte |
Von 38 Gemeinden im Landkreis Göppingen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Eislingen/Fils auf Platz 14, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Vergleichbare Gemeinden in der Nähe
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Eislingen/Fils | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Lauterstein | 370 % | 0 Prozentpunkte | 440 % |
| Süßen | 370 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Uhingen | 370 % | 0 Prozentpunkte | 365 % |
| Wangen | 370 % | 0 Prozentpunkte | 390 % |
| Bad Boll | 375 % | +5 Prozentpunkte | 450 % |
Gewerbesteuer in Eislingen/Fils an einem Beispiel
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 370 %, also 12.367,25 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das mit eigenen Zahlen im Gewerbesteuer-Rechner.
Wo die Festsetzung für Eislingen/Fils nachzulesen ist
Zuständig für die Festsetzung ist Eislingen/Fils selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Eislingen/Fils noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Wie viel Gewerbesteuer in Eislingen/Fils tatsächlich eingeht
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 12.675.768 Euro | 568 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 1.292.879 Euro | 58 Euro |
| Grundsteuer B | 3.321.058 Euro | 149 Euro |
| Grundsteuer A | 24.936 Euro | 1 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 22.325 | |
Auf jeden Einwohner entfielen in Eislingen/Fils im Berichtsjahr 2024 568 Euro Gewerbesteuer. Der Median über alle Gemeinden beträgt 383 Euro; Eislingen/Fils liegt über diesem Wert. Im Land Baden-Württemberg liegt der Median bei 518 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Eislingen/Fils
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Eislingen/Fils?
Der Hebesatz liegt bei 370 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 12.367,25 Euro Gewerbesteuer.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Eislingen/Fils?
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Eislingen/Fils hoch?
Gemessen am Median Landkreis Göppingen von 378 % liegt der Satz von Eislingen/Fils 8 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Eislingen/Fils selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Woher die Werte stammen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
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