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Bayern Landkreis Neuburg-Schrobenhausen Ehekirchen

Hebesätze Ehekirchen

Landkreis Neuburg-Schrobenhausen · AGS 09185127 · 3.877 Einwohner

Gewerbesteuer
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
450 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
450 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Ehekirchen setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 400 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 450 %. Der Median Landkreis Neuburg-Schrobenhausen liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 50 Prozentpunkte.

Wo Ehekirchen im Vergleich steht

Der Wert von 400 % ordnet Ehekirchen im vierten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 1.112 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.966 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 775-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Ehekirchen im Überblick

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Ehekirchen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Ehekirchen 400 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Neuburg-Schrobenhausen 350 % Berichtsjahr 2024 +50 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 18 Gemeinden im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Ehekirchen auf Platz 18, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Ehekirchen Grundsteuer B
Schrobenhausen 380 % −20 Prozentpunkte 320 %
Neuburg a.d.Donau 370 % −30 Prozentpunkte 320 %
Waidhofen 370 % −30 Prozentpunkte 410 %
Berg im Gau 350 % −50 Prozentpunkte 350 %
Bergheim 350 % −50 Prozentpunkte 310 %

Was die Gewerbesteuer in Ehekirchen konkret kostet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 400 % macht daraus 13.370,00 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wo die Festsetzung für Ehekirchen nachzulesen ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Ehekirchen, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Ehekirchen noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Ehekirchen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Ehekirchen?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 400 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.370,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Ehekirchen?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 450 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Ehekirchen hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 350 %. Ehekirchen liegt 50 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Ehekirchen legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Ehekirchen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.