Sachsen-Anhalt › Salzlandkreis ›Egeln
Hebesätze Egeln
Für Egeln ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 390 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 450 %. Der Median Salzlandkreis liegt bei 390 % und damit auf demselben Wert.
Wie Egeln zum Landesdurchschnitt liegt
Egeln liegt im vierten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 444 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 390 %. Innerhalb von Sachsen-Anhalt steht die Gemeinde auf Platz 161 von 218, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 115-größte von 218 Gemeinden des Landes.
Egeln im Zahlenvergleich
Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Egeln | 390 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Salzlandkreis | 390 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +10 Prozentpunkte |
Von 21 Gemeinden im Salzlandkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Egeln auf Platz 11, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Welche Gemeinden ähnlich liegen
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Egeln | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Barby | 390 % | 0 Prozentpunkte | 450 % |
| Borne | 390 % | 0 Prozentpunkte | 450 % |
| Calbe (Saale) | 390 % | 0 Prozentpunkte | 430 % |
| Nienburg (Saale) | 390 % | 0 Prozentpunkte | 450 % |
| Plötzkau | 390 % | 0 Prozentpunkte | 450 % |
Gewerbesteuer in Egeln an einem Beispiel
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 390 % Hebesatz sind 13.035,75 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit diesem Satz und eigenen Werten.
Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist
Zuständig für die Festsetzung ist Egeln selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Egeln noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Was Egeln aus den Realsteuern einnimmt
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 1.976.450 Euro | 636 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 177.374 Euro | 57 Euro |
| Grundsteuer B | 421.045 Euro | 135 Euro |
| Grundsteuer A | 81.732 Euro | 26 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 3.108 | |
Egeln nahm im Berichtsjahr 2024 je Einwohner 636 Euro an Gewerbesteuer ein und liegt damit über dem bundesweiten Median von 383 Euro. Im Land Sachsen-Anhalt liegt der Median bei 393 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Egeln
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Egeln?
In Egeln gilt ein Hebesatz von 390 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.035,75 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Egeln?
450 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Maßgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Egeln hoch?
Egeln liegt genau darauf, gemessen am Median Salzlandkreis von 390 %.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Gemeinde Egeln durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.
Woraus sich die Angaben ergeben
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.