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Niedersachsen Landkreis Uelzen Ebstorf, Klosterflecken

Hebesätze Ebstorf, Klosterflecken

Landkreis Uelzen · AGS 03360006 · 5.437 Einwohner

Gewerbesteuer
450 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
450 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
450 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Ebstorf, Klosterflecken beträgt 450 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 450 %. Der Median Landkreis Uelzen liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 50 Prozentpunkte.

Was der Wert für Ebstorf, Klosterflecken bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Ebstorf, Klosterflecken im höchsten Fünftel; der Satz von 450 % kommt insgesamt 136 mal vor. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 863 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 331-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Ebstorf, Klosterflecken ausweisen

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Ebstorf, Klosterflecken, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Ebstorf, Klosterflecken 450 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Uelzen 400 % Berichtsjahr 2024 +50 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +70 Prozentpunkte

Von 27 Gemeinden im Landkreis Uelzen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Ebstorf, Klosterflecken auf Platz 24, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Uelzen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Ebstorf, Klosterflecken Grundsteuer B
Suhlendorf 450 % 0 Prozentpunkte 450 %
Wrestedt 460 % +10 Prozentpunkte 560 %
Uelzen 435 % −15 Prozentpunkte 450 %
Bad Bevensen 430 % −20 Prozentpunkte 630 %
Suderburg 470 % +20 Prozentpunkte 505 %

Was der Hebesatz in Ebstorf, Klosterflecken in Euro bedeutet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 450 % sind das 15.041,25 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.339,75 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Ebstorf, Klosterflecken nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Ebstorf, Klosterflecken noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Ebstorf, Klosterflecken

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Ebstorf, Klosterflecken?

In Ebstorf, Klosterflecken gilt ein Hebesatz von 450 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 15.041,25 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Ebstorf, Klosterflecken?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 450 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Ebstorf, Klosterflecken hoch?

Ebstorf, Klosterflecken liegt 50 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Uelzen von 400 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Ebstorf, Klosterflecken legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Ebstorf, Klosterflecken
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.