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Niedersachsen Landkreis Uelzen Bad Bevensen

Hebesätze Bad Bevensen

Landkreis Uelzen · AGS 03360002 · 9.630 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Bad Bevensen, Stadt

Gewerbesteuer
430 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
630 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
630 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Bad Bevensen beträgt 430 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 630 %. Der Median Landkreis Uelzen liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.

Wo Bad Bevensen im Vergleich steht

Der Wert von 430 % ordnet Bad Bevensen im höchsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 90 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 805 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 220-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Bad Bevensen im Überblick

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Bad Bevensen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Bad Bevensen 430 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Uelzen 400 % Berichtsjahr 2024 +30 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +50 Prozentpunkte

Von 27 Gemeinden im Landkreis Uelzen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bad Bevensen auf Platz 22, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Wie die Umgebung von Bad Bevensen liegt

Gemeinden im Landkreis Uelzen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Bad Bevensen Grundsteuer B
Uelzen 435 % +5 Prozentpunkte 450 %
Lüder 420 % −10 Prozentpunkte 480 %
Bad Bodenteich, Flecken 410 % −20 Prozentpunkte 520 %
Ebstorf, Klosterflecken 450 % +20 Prozentpunkte 450 %
Oetzen 410 % −20 Prozentpunkte 410 %

Was die Gewerbesteuer in Bad Bevensen konkret kostet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 430 % macht daraus 14.372,75 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Welche Satzung gilt

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Bad Bevensen, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Bad Bevensen noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bad Bevensen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bad Bevensen?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 430 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 14.372,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bad Bevensen?

630 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Bad Bevensen hoch?

Bad Bevensen liegt 30 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Uelzen von 400 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Bad Bevensen legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Bad Bevensen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.