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Hebesätze Hermsdorf/Erzgeb.
Hermsdorf/Erzgeb. setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 400 % fest (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 370 %. Der Median Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge liegt bei 413 %, die Differenz beträgt 13 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 400 % aus.
Ist der Hebesatz in Hermsdorf/Erzgeb. hoch?
1.113 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 400 % fest. Damit liegt Hermsdorf/Erzgeb. im vierten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 183 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 416-grösste von 419 Gemeinden des Landes.
Was die Quellen für Hermsdorf/Erzgeb. ausweisen
Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Hermsdorf/Erzgeb. | 400 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | — |
| Hermsdorf/Erzgeb. | 400 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge | 413 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | −13 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +20 Prozentpunkte |
Von 36 Gemeinden im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Hermsdorf/Erzgeb. auf Platz 9, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Nachbarn von Hermsdorf/Erzgeb. mit ähnlichem Satz
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Hermsdorf/Erzgeb. | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Dippoldiswalde | 400 % | 0 Prozentpunkte | 410 % |
| Glashütte | 400 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
| Neustadt in Sachsen | 400 % | 0 Prozentpunkte | 420 % |
| Pirna | 400 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
| Rosenthal-Bielatal | 400 % | 0 Prozentpunkte | 510 % |
Was der Hebesatz in Hermsdorf/Erzgeb. in Euro bedeutet
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 400 %, also 13.370,00 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.
Wer den Hebesatz in Hermsdorf/Erzgeb. beschliesst
Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Hermsdorf/Erzgeb. nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.
Der Wortlaut der Satzung ist für Hermsdorf/Erzgeb. noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Hermsdorf/Erzgeb.
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Hermsdorf/Erzgeb.?
Der Hebesatz liegt bei 400 %, gebietsstand 1. januar 2026. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 13.370,00 Euro Gewerbesteuer.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Hermsdorf/Erzgeb.?
Die Grundsteuer B liegt bei 370 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.
Ist die Gewerbesteuer in Hermsdorf/Erzgeb. hoch?
Hermsdorf/Erzgeb. liegt 13 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge von 413 %.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Gemeinde Hermsdorf/Erzgeb. durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.
Woher die Werte stammen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden | Gebietsstand 1. Januar 2026 | 9. September 2026 |
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.