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Hebesätze Neustadt in Sachsen
400 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Neustadt in Sachsen aus (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 420 %. Der Median Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge liegt bei 413 %, die Differenz beträgt 13 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 400 % aus.
Ist der Hebesatz in Neustadt in Sachsen hoch?
1.113 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 400 % fest. Damit liegt Neustadt in Sachsen im vierten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 183 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 53-grösste von 419 Gemeinden des Landes.
Neustadt in Sachsen im Zahlenvergleich
Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Neustadt in Sachsen | 400 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | — |
| Neustadt in Sachsen | 400 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge | 413 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | −13 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +20 Prozentpunkte |
Von 36 Gemeinden im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Neustadt in Sachsen auf Platz 9, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Nachbarn von Neustadt in Sachsen mit ähnlichem Satz
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Neustadt in Sachsen | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Dippoldiswalde | 400 % | 0 Prozentpunkte | 410 % |
| Glashütte | 400 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
| Hermsdorf/Erzgeb. | 400 % | 0 Prozentpunkte | 370 % |
| Pirna | 400 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
| Rosenthal-Bielatal | 400 % | 0 Prozentpunkte | 510 % |
Gewerbesteuer in Neustadt in Sachsen an einem Beispiel
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 400 %, also 13.370,00 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.
Wer den Hebesatz in Neustadt in Sachsen beschliesst
Zuständig für die Festsetzung ist Neustadt in Sachsen selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Neustadt in Sachsen noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Neustadt in Sachsen
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Neustadt in Sachsen?
Der Hebesatz liegt bei 400 %, gebietsstand 1. januar 2026. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 13.370,00 Euro Gewerbesteuer.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Neustadt in Sachsen?
Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 420 %, gebietsstand 1. januar 2026. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.
Ist die Gewerbesteuer in Neustadt in Sachsen hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 413 %. Neustadt in Sachsen liegt 13 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Neustadt in Sachsen legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden | Gebietsstand 1. Januar 2026 | 9. September 2026 |
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.