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Nordrhein-Westfalen Kreis Düren Düren

Hebesätze Düren

Kreis Düren · AGS 05358008 · 92.926 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Düren, Stadt

Gewerbesteuer
450 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
590 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Düren beträgt 450 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 590 %. Der Median Kreis Düren liegt bei 520 %, die Differenz beträgt 70 Prozentpunkte.

Wie Düren bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Düren im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 450 % setzen bundesweit 136 Gemeinden fest. Innerhalb von Nordrhein-Westfalen steht die Gemeinde auf Platz 183 von 396, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 32-grösste von 396 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Düren nach Quelle

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Düren, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Düren 450 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Düren 520 % Berichtsjahr 2024 −70 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +70 Prozentpunkte

Von 15 Gemeinden im Kreis Düren mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Düren auf Platz 1, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Kreis Düren mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Düren Grundsteuer B
Aldenhoven 476 % +26 Prozentpunkte 820 %
Merzenich 481 % +31 Prozentpunkte 749 %
Nideggen 490 % +40 Prozentpunkte 950 %
Titz 499 % +49 Prozentpunkte 840 %
Hürtgenwald 510 % +60 Prozentpunkte 950 %

Ein Rechenbeispiel für Düren

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 450 % ergibt das 15.041,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.339,75 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Düren legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Düren fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Düren

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Düren?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 450 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 15.041,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Düren?

Die Grundsteuer B liegt bei 590 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Düren hoch?

Der Median Kreis Düren liegt bei 520 %. Düren liegt damit 70 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Düren per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Düren
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.