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Nordrhein-Westfalen Kreis Düren Nideggen

Hebesätze Nideggen

Kreis Düren · AGS 05358044 · 10.359 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Nideggen, Stadt

Gewerbesteuer
490 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
950 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
600 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Nideggen beträgt 490 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 950 %. Der Median Kreis Düren liegt bei 520 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.

Wie Nideggen bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Nideggen im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 490 % setzen bundesweit 26 Gemeinden fest. Innerhalb von Nordrhein-Westfalen steht die Gemeinde auf Platz 291 von 396, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 339-grösste von 396 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Nideggen nach Quelle

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Nideggen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Nideggen 490 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Düren 520 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +110 Prozentpunkte

Von 15 Gemeinden im Kreis Düren mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Nideggen auf Platz 4, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Kreis Düren mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Nideggen Grundsteuer B
Merzenich 481 % −9 Prozentpunkte 749 %
Titz 499 % +9 Prozentpunkte 840 %
Aldenhoven 476 % −14 Prozentpunkte 820 %
Hürtgenwald 510 % +20 Prozentpunkte 950 %
Jülich 513 % +23 Prozentpunkte 780 %

Ein Rechenbeispiel für Nideggen

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 490 % ergibt das 16.378,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 3.676,75 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo die Festsetzung für Nideggen nachzulesen ist

Nideggen legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Nideggen fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Nideggen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Nideggen?

Nideggen setzt 490 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 16.378,25 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Nideggen?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 950 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Nideggen hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 520 %. Nideggen liegt 30 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Nideggen. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Nideggen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.