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Hebesätze Dresden
450 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Dresden aus (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Landesmedian in Sachsen liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 50 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 450 % aus.
Wie Dresden zum Landesdurchschnitt liegt
Dresden liegt im höchsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 136 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 450 %. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 404 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 2-grösste von 419 Gemeinden des Landes.
Hebesätze in Dresden nach Quelle
Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Dresden | 450 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | — |
| Dresden | 450 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +70 Prozentpunkte |
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Vergleichbare Gemeinden in der Nähe
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Dresden | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Bad Muskau | 450 % | 0 Prozentpunkte | 490 % |
| Bad Schandau | 450 % | 0 Prozentpunkte | 460 % |
| Chemnitz | 450 % | 0 Prozentpunkte | 493 % |
| Colditz | 450 % | 0 Prozentpunkte | 433 % |
| Dohma | 450 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
Ein Rechenbeispiel für Dresden
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 450 % Hebesatz sind 15.041,25 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.339,75 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.
Wo die Festsetzung für Dresden nachzulesen ist
Dresden legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.
Für Dresden fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Dresden
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Dresden?
In Dresden gilt ein Hebesatz von 450 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 15.041,25 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Dresden?
Dresden setzt die Grundsteuer B auf 400 % fest (Gebietsstand 1. Januar 2026). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Dresden. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden | Gebietsstand 1. Januar 2026 | 9. September 2026 |
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
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