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Hebesätze Donzdorf
380 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Donzdorf aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 450 %. Der Median Landkreis Göppingen liegt bei 378 %, die Differenz beträgt 2 Prozentpunkte.
Wo Donzdorf im Vergleich steht
Der Wert von 380 % ordnet Donzdorf im mittleren Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 2.485 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 833 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 237-größte von 1.101 Gemeinden des Landes.
Welche Stände für Donzdorf vorliegen
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Donzdorf | 380 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Göppingen | 378 % | Berichtsjahr 2024 | +2 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
Von 38 Gemeinden im Landkreis Göppingen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Donzdorf auf Platz 20, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.
Wie die Umgebung von Donzdorf liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Donzdorf | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Adelberg | 380 % | 0 Prozentpunkte | 460 % |
| Bad Überkingen | 380 % | 0 Prozentpunkte | 390 % |
| Böhmenkirch | 380 % | 0 Prozentpunkte | 440 % |
| Hohenstadt | 380 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Salach | 380 % | 0 Prozentpunkte | 415 % |
Wie viel Gewerbesteuer in Donzdorf anfällt
Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 380 % macht daraus 12.701,50 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner für diese Gemeinde.
Welche Satzung gilt
Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Donzdorf und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.
Die Satzung von Donzdorf ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.
Aufkommen der Realsteuern in Donzdorf
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 3.912.625 Euro | 370 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 327.233 Euro | 31 Euro |
| Grundsteuer B | 1.873.677 Euro | 177 Euro |
| Grundsteuer A | 64.006 Euro | 6 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 10.568 | |
Je Einwohner flossen Donzdorf im Berichtsjahr 2024 370 Euro Gewerbesteuer zu — unter dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Baden-Württemberg liegt der Median bei 518 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Donzdorf
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Donzdorf?
In Donzdorf gilt ein Hebesatz von 380 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.701,50 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Donzdorf?
Donzdorf setzt die Grundsteuer B auf 450 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Donzdorf hoch?
Der Median Landkreis Göppingen liegt bei 378 %. Donzdorf liegt damit 2 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Donzdorf per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.