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Bayern Landkreis Regensburg Donaustauf

Hebesätze Donaustauf

Landkreis Regensburg · AGS 09375130 · 4.271 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Donaustauf, M

Gewerbesteuer
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
355 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
355 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Donaustauf gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 340 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 355 %. Der Median Landkreis Regensburg liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wie Donaustauf bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Donaustauf im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 340 % setzen bundesweit 545 Gemeinden fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 835 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 693-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Donaustauf vorliegen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Donaustauf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Donaustauf 340 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Regensburg 350 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −40 Prozentpunkte

Von 41 Gemeinden im Landkreis Regensburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Donaustauf auf Platz 18, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Donaustauf

Gemeinden im Landkreis Regensburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Donaustauf Grundsteuer B
Bach a.d.Donau 340 % 0 Prozentpunkte 370 %
Lappersdorf 340 % 0 Prozentpunkte 320 %
Barbing 330 % −10 Prozentpunkte 310 %
Beratzhausen 350 % +10 Prozentpunkte 380 %
Brennberg 330 % −10 Prozentpunkte 350 %

Wie viel Gewerbesteuer in Donaustauf anfällt

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 340 % ergibt das 11.364,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Donaustauf und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Donaustauf ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Donaustauf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Donaustauf?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 340 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 11.364,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Donaustauf?

Donaustauf setzt die Grundsteuer B auf 355 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Donaustauf hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Regensburg von 350 % liegt Donaustauf 10 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Donaustauf per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Donaustauf
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.