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Sachsen Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Kreischa

Hebesätze Kreischa

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge · AGS 14628220 · 4.625 Einwohner

Gewerbesteuer
408 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer B
423 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer A
340 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Kreischa gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 408 %, gebietsstand 1. januar 2026. Die Grundsteuer B beträgt 423 %. Der Median Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge liegt bei 413 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 408 % aus.

Wo Kreischa im Vergleich steht

Der Wert von 408 % ordnet Kreischa im höchsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 1 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 331 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 174-grösste von 419 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Kreischa nach Quelle

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Kreischa, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Kreischa 408 % Gebietsstand 1. Januar 2026
Kreischa 408 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 413 % Gebietsstand 1. Januar 2026 −5 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +28 Prozentpunkte

Von 36 Gemeinden im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Kreischa auf Platz 16, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Wie die Umgebung von Kreischa liegt

Gemeinden im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge mit ähnlichem Hebesatz, Gebietsstand 1. Januar 2026
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Kreischa Grundsteuer B
Lohmen 410 % +2 Prozentpunkte 330 %
Rathen 410 % +2 Prozentpunkte 420 %
Tharandt 405 % −3 Prozentpunkte 375 %
Dohna 415 % +7 Prozentpunkte 380 %
Dippoldiswalde 400 % −8 Prozentpunkte 410 %

Ein Rechenbeispiel für Kreischa

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 408 % macht daraus 13.637,40 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 935,90 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Welche Satzung gilt

Kreischa legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Kreischa fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Kreischa

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Kreischa?

408 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Gebietsstand 1. Januar 2026). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 13.637,40 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Kreischa?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 423 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Kreischa hoch?

Der Median Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge liegt bei 413 %. Kreischa liegt damit 5 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Kreischa. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Kreischa
QuelleStandAbgerufen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden Gebietsstand 1. Januar 2026 9. September 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.