Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Niedersachsen Landkreis Osnabrück Dissen am Teutoburger Wald

Hebesätze Dissen am Teutoburger Wald

Landkreis Osnabrück · AGS 03459015 · 10.520 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Dissen am Teutoburger Wald, Stadt

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Dissen am Teutoburger Wald gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 380 %. Der Median Landkreis Osnabrück liegt bei 393 %, die Differenz beträgt 13 Prozentpunkte.

Was der Wert für Dissen am Teutoburger Wald bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Dissen am Teutoburger Wald im mittleren Fünftel; der Satz von 380 % kommt insgesamt 2.486 mal vor. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 249 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 199-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Dissen am Teutoburger Wald im Überblick

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Dissen am Teutoburger Wald, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Dissen am Teutoburger Wald 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Osnabrück 393 % Berichtsjahr 2024 −13 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 34 Gemeinden im Landkreis Osnabrück mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Dissen am Teutoburger Wald auf Platz 7, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Osnabrück mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Dissen am Teutoburger Wald Grundsteuer B
Bad Essen 380 % 0 Prozentpunkte 340 %
Bad Rothenfelde 380 % 0 Prozentpunkte 360 %
Glandorf 380 % 0 Prozentpunkte 330 %
Menslage 380 % 0 Prozentpunkte 370 %
Bad Laer 390 % +10 Prozentpunkte 360 %

Was die Gewerbesteuer in Dissen am Teutoburger Wald konkret kostet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 380 % sind das 12.701,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Dissen am Teutoburger Wald, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Dissen am Teutoburger Wald noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Dissen am Teutoburger Wald

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Dissen am Teutoburger Wald?

380 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 12.701,50 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Dissen am Teutoburger Wald?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Dissen am Teutoburger Wald hoch?

Dissen am Teutoburger Wald liegt 13 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis Osnabrück von 393 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Dissen am Teutoburger Wald per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Dissen am Teutoburger Wald
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.