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Sachsen-Anhalt ›Dessau-Roßlau

Hebesätze Dessau-Roßlau

Sachsen-Anhalt · AGS 15001000 · 79.556 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Dessau-Roßlau, kreisfreie Stadt

Gewerbesteuer
450 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
495 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Dessau-Roßlau gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 450 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 495 %. Der Landesmedian in Sachsen-Anhalt liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 90 Prozentpunkte.

Was der Wert für Dessau-Roßlau bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Dessau-Roßlau im höchsten Fünftel; der Satz von 450 % kommt insgesamt 136 mal vor. Innerhalb von Sachsen-Anhalt steht die Gemeinde auf Platz 213 von 218, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 3-größte von 218 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Dessau-Roßlau nach Quelle

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Dessau-Roßlau, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Dessau-Roßlau 450 % Berichtsjahr 2024 —
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +70 Prozentpunkte

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Größe geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Gemeinden nahe am Wert von Dessau-Roßlau

Gemeinden in Sachsen-Anhalt mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Dessau-Roßlau Grundsteuer B
Halle (Saale) 450 % 0 Prozentpunkte 500 %
Magdeburg 450 % 0 Prozentpunkte 590 %
Schönburg 450 % 0 Prozentpunkte 400 %
Thale 450 % 0 Prozentpunkte 450 %
Quedlinburg 440 % −10 Prozentpunkte 440 %

Ein Rechenbeispiel für Dessau-Roßlau

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 450 % sind das 15.041,25 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.339,75 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit diesem Hebesatz ab.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Dessau-Roßlau legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Dessau-Roßlau fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Wie viel Gewerbesteuer in Dessau-Roßlau tatsächlich eingeht

Istaufkommen der Realsteuern in Dessau-Roßlau, Berichtsjahr 2024
MerkmalBetragje Einwohner
Gewerbesteuer37.757.523 Euro501 Euro
davon Gewerbesteuerumlage2.936.696 Euro39 Euro
Grundsteuer B11.596.090 Euro154 Euro
Grundsteuer A133.818 Euro2 Euro
Einwohner am 31.12.202475.402

Auf jeden Einwohner entfielen in Dessau-Roßlau im Berichtsjahr 2024 501 Euro Gewerbesteuer. Der Median über alle Gemeinden beträgt 383 Euro; Dessau-Roßlau liegt über diesem Wert. Im Land Sachsen-Anhalt liegt der Median bei 393 Euro.

Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Dessau-Roßlau

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Dessau-Roßlau?

450 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 15.041,25 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Dessau-Roßlau?

Die Grundsteuer B liegt bei 495 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Dessau-Roßlau selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Dessau-Roßlau
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.