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Sachsen-Anhalt Landkreis Harz Quedlinburg, Welterbestadt

Hebesätze Quedlinburg, Welterbestadt

Landkreis Harz · AGS 15085235 · 23.350 Einwohner

Gewerbesteuer
440 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
440 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Quedlinburg, Welterbestadt gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 440 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 440 %. Der Median Landkreis Harz liegt bei 395 %, die Differenz beträgt 45 Prozentpunkte.

Was der Wert für Quedlinburg, Welterbestadt bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Quedlinburg, Welterbestadt im höchsten Fünftel; der Satz von 440 % kommt insgesamt 77 mal vor. Innerhalb von Sachsen-Anhalt steht die Gemeinde auf Platz 211 von 218, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 19-grösste von 218 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Quedlinburg, Welterbestadt im Überblick

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Quedlinburg, Welterbestadt, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Quedlinburg, Welterbestadt 440 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Harz 395 % Berichtsjahr 2024 +45 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +60 Prozentpunkte

Von 20 Gemeinden im Landkreis Harz mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Quedlinburg, Welterbestadt auf Platz 18, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Wie die Umgebung von Quedlinburg, Welterbestadt liegt

Gemeinden im Landkreis Harz mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Quedlinburg, Welterbestadt Grundsteuer B
Wernigerode 440 % 0 Prozentpunkte 400 %
Thale 450 % +10 Prozentpunkte 450 %
Blankenburg (Harz) 420 % −20 Prozentpunkte 420 %
Halberstadt 420 % −20 Prozentpunkte 440 %
Groß Quenstedt 400 % −40 Prozentpunkte 400 %

Was die Gewerbesteuer in Quedlinburg, Welterbestadt konkret kostet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 440 % sind das 14.707,00 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.005,50 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Welche Satzung gilt

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Quedlinburg, Welterbestadt, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Quedlinburg, Welterbestadt noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Quedlinburg, Welterbestadt

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Quedlinburg, Welterbestadt?

440 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 14.707,00 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Quedlinburg, Welterbestadt?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 440 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Quedlinburg, Welterbestadt hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 395 %. Quedlinburg, Welterbestadt liegt 45 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Quedlinburg, Welterbestadt durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Quedlinburg, Welterbestadt
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.