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Hebesätze Dautphetal
340 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Dautphetal aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Landkreis Marburg-Biedenkopf liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 40 Prozentpunkte.
Ist der Hebesatz in Dautphetal hoch?
545 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 340 % fest. Damit liegt Dautphetal im niedrigsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 6 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 145-größte von 422 Gemeinden des Landes.
Dautphetal im Zahlenvergleich
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Dautphetal | 340 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Marburg-Biedenkopf | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −40 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −40 Prozentpunkte |
Von 22 Gemeinden im Landkreis Marburg-Biedenkopf mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Dautphetal auf Platz 1, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Gemeinden nahe am Wert von Dautphetal
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Dautphetal | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Biedenkopf | 357 % | +17 Prozentpunkte | 365 % |
| Breidenbach | 357 % | +17 Prozentpunkte | 365 % |
| Marburg | 357 % | +17 Prozentpunkte | 390 % |
| Stadtallendorf | 357 % | +17 Prozentpunkte | 365 % |
| Ebsdorfergrund | 368 % | +28 Prozentpunkte | 325 % |
Gewerbesteuer in Dautphetal an einem Beispiel
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 340 %, also 11.364,50 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner für diese Gemeinde.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Zuständig für die Festsetzung ist Dautphetal selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Dautphetal noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Wie viel Gewerbesteuer in Dautphetal tatsächlich eingeht
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 5.370.487 Euro | 468 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 552.845 Euro | 48 Euro |
| Grundsteuer B | 1.355.153 Euro | 118 Euro |
| Grundsteuer A | 52.063 Euro | 5 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 11.466 | |
Auf jeden Einwohner entfielen in Dautphetal im Berichtsjahr 2024 468 Euro Gewerbesteuer. Der Median über alle Gemeinden beträgt 383 Euro; Dautphetal liegt über diesem Wert. Im Land Hessen liegt der Median bei 443 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Dautphetal
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Dautphetal?
In Dautphetal gilt ein Hebesatz von 340 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 11.364,50 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Dautphetal?
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 350 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Dautphetal hoch?
Der Median Landkreis Marburg-Biedenkopf liegt bei 380 %. Dautphetal liegt damit 40 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Dautphetal legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.