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Hessen Landkreis Marburg-Biedenkopf Stadtallendorf

Hebesätze Stadtallendorf

Landkreis Marburg-Biedenkopf · AGS 06534018 · 21.625 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Stadtallendorf, Stadt

Gewerbesteuer
357 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
365 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
332 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

357 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Stadtallendorf aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 365 %. Der Median Landkreis Marburg-Biedenkopf liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 23 Prozentpunkte.

Wie Stadtallendorf bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Stadtallendorf im zweiten Fünftel. Denselben Satz von 357 % setzen bundesweit 62 Gemeinden fest. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 9 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 54-grösste von 422 Gemeinden des Landes.

Stadtallendorf im Zahlenvergleich

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Stadtallendorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Stadtallendorf 357 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Marburg-Biedenkopf 380 % Berichtsjahr 2024 −23 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −23 Prozentpunkte

Von 22 Gemeinden im Landkreis Marburg-Biedenkopf mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Stadtallendorf auf Platz 2, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Stadtallendorf mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Marburg-Biedenkopf mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Stadtallendorf Grundsteuer B
Biedenkopf 357 % 0 Prozentpunkte 365 %
Breidenbach 357 % 0 Prozentpunkte 365 %
Marburg 357 % 0 Prozentpunkte 390 %
Ebsdorfergrund 368 % +11 Prozentpunkte 325 %
Dautphetal 340 % −17 Prozentpunkte 350 %

Gewerbesteuer in Stadtallendorf an einem Beispiel

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 357 % ergibt das 11.932,73 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 768,77 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wer den Hebesatz in Stadtallendorf beschliesst

Zuständig für die Festsetzung ist Stadtallendorf selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Stadtallendorf noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Stadtallendorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Stadtallendorf?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 357 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 11.932,73 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Stadtallendorf?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 365 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Stadtallendorf hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 380 %. Stadtallendorf liegt 23 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Stadtallendorf. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Stadtallendorf
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.