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Bayern Landkreis Fürth Großhabersdorf

Hebesätze Großhabersdorf

Landkreis Fürth · AGS 09573115 · 4.465 Einwohner

Gewerbesteuer
395 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

395 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Großhabersdorf aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 380 %. Der Median Landkreis Fürth liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 15 Prozentpunkte.

Wie Großhabersdorf zum Landesdurchschnitt liegt

Großhabersdorf liegt im vierten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 483 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 395 %. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.958 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 656-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Großhabersdorf ausweisen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Großhabersdorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Großhabersdorf 395 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Fürth 380 % Berichtsjahr 2024 +15 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +15 Prozentpunkte

Von 14 Gemeinden im Landkreis Fürth mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Großhabersdorf auf Platz 10, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Gemeinden nahe am Wert von Großhabersdorf

Gemeinden im Landkreis Fürth mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Großhabersdorf Grundsteuer B
Veitsbronn 395 % 0 Prozentpunkte 395 %
Roßtal 400 % +5 Prozentpunkte 420 %
Stein 400 % +5 Prozentpunkte 450 %
Langenzenn 380 % −15 Prozentpunkte 360 %
Puschendorf 380 % −15 Prozentpunkte 380 %

Was der Hebesatz in Großhabersdorf in Euro bedeutet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 395 % Hebesatz sind 13.202,88 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Großhabersdorf nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Großhabersdorf noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Großhabersdorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Großhabersdorf?

In Großhabersdorf gilt ein Hebesatz von 395 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.202,88 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Großhabersdorf?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Großhabersdorf hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Fürth von 380 % liegt Großhabersdorf 15 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Großhabersdorf per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Großhabersdorf
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.