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Niedersachsen Region Hannover Burgwedel

Hebesätze Burgwedel

Region Hannover · AGS 03241004 · 20.306 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Burgwedel, Stadt

Gewerbesteuer
435 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
505 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
505 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

435 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Burgwedel aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 505 %. Der Median Region Hannover liegt bei 460 %, die Differenz beträgt 25 Prozentpunkte.

Wie Burgwedel bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Burgwedel im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 435 % setzen bundesweit 36 Gemeinden fest. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 830 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 91-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Burgwedel im Zahlenvergleich

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Burgwedel, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Burgwedel 435 % Berichtsjahr 2024
Median Region Hannover 460 % Berichtsjahr 2024 −25 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +55 Prozentpunkte

Von 21 Gemeinden im Region Hannover mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Burgwedel auf Platz 3, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Burgwedel mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Region Hannover mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Burgwedel Grundsteuer B
Pattensen 440 % +5 Prozentpunkte 550 %
Sehnde 440 % +5 Prozentpunkte 560 %
Wedemark 440 % +5 Prozentpunkte 440 %
Garbsen 450 % +15 Prozentpunkte 510 %
Springe 450 % +15 Prozentpunkte 504 %

Gewerbesteuer in Burgwedel an einem Beispiel

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 435 % ergibt das 14.539,88 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.838,38 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wer den Hebesatz in Burgwedel beschliesst

Zuständig für die Festsetzung ist Burgwedel selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Burgwedel noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Burgwedel

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Burgwedel?

Der Hebesatz liegt bei 435 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 14.539,88 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Burgwedel?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 505 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Burgwedel hoch?

Gemessen am Median Region Hannover von 460 % liegt der Satz von Burgwedel 25 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Burgwedel legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Burgwedel
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.