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Hebesätze Springe
Für Springe ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 450 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 504 %. Der Median Region Hannover liegt bei 460 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.
Wie Springe zum Landesdurchschnitt liegt
Springe liegt im höchsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 136 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 450 %. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 863 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 57-grösste von 941 Gemeinden des Landes.
Springe im Zahlenvergleich
Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Springe | 450 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Region Hannover | 460 % | Berichtsjahr 2024 | −10 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +70 Prozentpunkte |
Von 21 Gemeinden im Region Hannover mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Springe auf Platz 7, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Welche Gemeinden ähnlich liegen
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Springe | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Garbsen | 450 % | 0 Prozentpunkte | 510 % |
| Gehrden | 460 % | +10 Prozentpunkte | 550 % |
| Neustadt am Rübenberge | 460 % | +10 Prozentpunkte | 540 % |
| Pattensen | 440 % | −10 Prozentpunkte | 550 % |
| Sehnde | 440 % | −10 Prozentpunkte | 560 % |
Gewerbesteuer in Springe an einem Beispiel
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 450 % Hebesatz sind 15.041,25 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.339,75 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.
Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist
Zuständig für die Festsetzung ist Springe selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Springe noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Springe
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Springe?
450 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 15.041,25 Euro Steuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Springe?
Springe setzt die Grundsteuer B auf 504 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Springe hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 460 %. Springe liegt 10 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Springe. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Woraus sich die Angaben ergeben
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.