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Hebesätze Burgebrach
In Burgebrach gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 300 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 300 %. Der Median Landkreis Bamberg liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 60 Prozentpunkte.
Was der Wert für Burgebrach bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Burgebrach im niedrigsten Fünftel; der Satz von 300 % kommt insgesamt 243 mal vor. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 47 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 372-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.
Hebesätze in Burgebrach nach Quelle
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Burgebrach | 300 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Bamberg | 360 % | Berichtsjahr 2024 | −60 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −80 Prozentpunkte |
Von 36 Gemeinden im Landkreis Bamberg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Burgebrach auf Platz 1, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Wie die Umgebung von Burgebrach liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Burgebrach | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Hallstadt | 310 % | +10 Prozentpunkte | 250 % |
| Pettstadt | 320 % | +20 Prozentpunkte | 360 % |
| Priesendorf | 320 % | +20 Prozentpunkte | 350 % |
| Schlüsselfeld | 320 % | +20 Prozentpunkte | 320 % |
| Kemmern | 330 % | +30 Prozentpunkte | 370 % |
Ein Rechenbeispiel für Burgebrach
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 300 % sind das 10.027,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.674,00 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.
Welche Satzung gilt
Burgebrach legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.
Für Burgebrach fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Burgebrach
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Burgebrach?
In Burgebrach gilt ein Hebesatz von 300 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 10.027,50 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Burgebrach?
Burgebrach setzt die Grundsteuer B auf 300 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Burgebrach hoch?
Im Vergleich zum Median Landkreis Bamberg von 360 % liegt Burgebrach 60 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Burgebrach. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.