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Rheinland-Pfalz Landkreis Birkenfeld Buhlenberg

Hebesätze Buhlenberg

Landkreis Birkenfeld · AGS 07134016 · 467 Einwohner

Gewerbesteuer
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
365 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Buhlenberg beträgt 370 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 365 %. Der Median Landkreis Birkenfeld liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Was der Wert für Buhlenberg bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Buhlenberg im zweiten Fünftel; der Satz von 370 % kommt insgesamt 315 mal vor. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 120 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.308-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Buhlenberg im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Buhlenberg, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Buhlenberg 370 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Birkenfeld 380 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte

Von 96 Gemeinden im Landkreis Birkenfeld mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Buhlenberg auf Platz 12, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Nachbarn von Buhlenberg mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Birkenfeld mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Buhlenberg Grundsteuer B
Achtelsbach 365 % −5 Prozentpunkte 365 %
Bergen 365 % −5 Prozentpunkte 365 %
Brücken 365 % −5 Prozentpunkte 400 %
Eckersweiler 365 % −5 Prozentpunkte 365 %
Gösenroth 365 % −5 Prozentpunkte 365 %

Was die Gewerbesteuer in Buhlenberg konkret kostet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 370 % sind das 12.367,25 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wer den Hebesatz in Buhlenberg beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Buhlenberg, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Buhlenberg noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Buhlenberg

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Buhlenberg?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 370 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 12.367,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Buhlenberg?

Die Grundsteuer B liegt bei 365 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Buhlenberg hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 380 %. Buhlenberg liegt 10 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Buhlenberg selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Buhlenberg
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.