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Rheinland-Pfalz Landkreis Bad Kreuznach Brauweiler

Hebesätze Brauweiler

Landkreis Bad Kreuznach · AGS 07133016 · 57 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
465 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
345 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Brauweiler setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Landkreis Bad Kreuznach liegt bei 380 % und damit auf demselben Wert.

Wo Brauweiler im Vergleich steht

Der Wert von 380 % ordnet Brauweiler im mittleren Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 2.485 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 142 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 2.245-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Brauweiler im Überblick

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Brauweiler, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Brauweiler 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Bad Kreuznach 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 118 Gemeinden im Landkreis Bad Kreuznach mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Brauweiler auf Platz 4, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Bad Kreuznach mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Brauweiler Grundsteuer B
Abtweiler 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Auen 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Bad Sobernheim 380 % 0 Prozentpunkte 480 %
Bärenbach 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Becherbach 380 % 0 Prozentpunkte 465 %

Was die Gewerbesteuer in Brauweiler konkret kostet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 380 % macht daraus 12.701,50 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wo die Festsetzung für Brauweiler nachzulesen ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Brauweiler, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Brauweiler noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Brauweiler

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Brauweiler?

Brauweiler setzt 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.701,50 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Brauweiler?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 465 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Brauweiler hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Bad Kreuznach von 380 % liegt Brauweiler genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Brauweiler. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Brauweiler
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.