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Hebesätze Bad Lauchstädt
Für Bad Lauchstädt ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 430 %. Der Median Saalekreis liegt bei 365 %, die Differenz beträgt 15 Prozentpunkte.
Wie Bad Lauchstädt zum Landesdurchschnitt liegt
Bad Lauchstädt liegt im mittleren Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 2.486 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 380 %. Innerhalb von Sachsen-Anhalt steht die Gemeinde auf Platz 139 von 218, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 68-größte von 218 Gemeinden des Landes.
Was die Quellen für Bad Lauchstädt ausweisen
Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Bad Lauchstädt | 380 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Saalekreis | 365 % | Berichtsjahr 2024 | +15 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
Von 20 Gemeinden im Saalekreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bad Lauchstädt auf Platz 12, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Vergleichbare Gemeinden in der Nähe
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Bad Lauchstädt | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Petersberg | 380 % | 0 Prozentpunkte | 410 % |
| Schkopau | 380 % | 0 Prozentpunkte | 380 % |
| Schraplau | 380 % | 0 Prozentpunkte | 405 % |
| Braunsbedra | 370 % | −10 Prozentpunkte | 400 % |
| Landsberg | 390 % | +10 Prozentpunkte | 350 % |
Was der Hebesatz in Bad Lauchstädt in Euro bedeutet
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 380 % Hebesatz sind 12.701,50 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit diesem Satz und eigenen Werten.
Wo die Festsetzung für Bad Lauchstädt nachzulesen ist
Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Bad Lauchstädt nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.
Der Wortlaut der Satzung ist für Bad Lauchstädt noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.
Wie viel Gewerbesteuer in Bad Lauchstädt tatsächlich eingeht
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 3.071.546 Euro | 346 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 282.744 Euro | 32 Euro |
| Grundsteuer B | 875.088 Euro | 99 Euro |
| Grundsteuer A | 234.011 Euro | 26 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 8.883 | |
Auf jeden Einwohner entfielen in Bad Lauchstädt im Berichtsjahr 2024 346 Euro Gewerbesteuer. Der Median über alle Gemeinden beträgt 383 Euro; Bad Lauchstädt liegt unter diesem Wert. Im Land Sachsen-Anhalt liegt der Median bei 393 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bad Lauchstädt
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bad Lauchstädt?
Bad Lauchstädt setzt 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.701,50 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bad Lauchstädt?
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 430 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Bad Lauchstädt hoch?
Gemessen am Median Saalekreis von 365 % liegt der Satz von Bad Lauchstädt 15 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Bad Lauchstädt. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Woraus sich die Angaben ergeben
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
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