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Hebesätze Bohmstedt
400 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Bohmstedt aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 370 %. Der Median Kreis Nordfriesland liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.
Ist der Hebesatz in Bohmstedt hoch?
1.113 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 400 % fest. Damit liegt Bohmstedt im vierten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 986 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 515-größte von 1.106 Gemeinden des Landes.
Was die Quellen für Bohmstedt ausweisen
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Bohmstedt | 400 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Kreis Nordfriesland | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +20 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +20 Prozentpunkte |
Von 133 Gemeinden im Kreis Nordfriesland mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bohmstedt auf Platz 86, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Wie die Umgebung von Bohmstedt liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Bohmstedt | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Achtrup | 400 % | 0 Prozentpunkte | 425 % |
| Ahrenshöft | 400 % | 0 Prozentpunkte | 370 % |
| Ahrenviölfeld | 400 % | 0 Prozentpunkte | 290 % |
| Almdorf | 400 % | 0 Prozentpunkte | 425 % |
| Aventoft | 400 % | 0 Prozentpunkte | 425 % |
Was der Hebesatz in Bohmstedt in Euro bedeutet
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 400 %, also 13.370,00 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner für diese Gemeinde.
Welche Satzung gilt
Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Bohmstedt nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.
Der Wortlaut der Satzung ist für Bohmstedt noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.
Wie viel Gewerbesteuer in Bohmstedt tatsächlich eingeht
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 711.789 Euro | 868 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 62.278 Euro | 76 Euro |
| Grundsteuer B | 98.439 Euro | 120 Euro |
| Grundsteuer A | 20.793 Euro | 25 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 820 | |
Auf jeden Einwohner entfielen in Bohmstedt im Berichtsjahr 2024 868 Euro Gewerbesteuer. Der Median über alle Gemeinden beträgt 383 Euro; Bohmstedt liegt über diesem Wert. Im Land Schleswig-Holstein liegt der Median bei 375 Euro.
Bei 820 Einwohnern hängt der Wert je Einwohner stark an einzelnen Betrieben und schwankt von Jahr zu Jahr; er eignet sich kaum für Vergleiche.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bohmstedt
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bohmstedt?
400 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 13.370,00 Euro Steuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bohmstedt?
Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 370 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.
Ist die Gewerbesteuer in Bohmstedt hoch?
Gemessen am Median Kreis Nordfriesland von 380 % liegt der Satz von Bohmstedt 20 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Bohmstedt. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.