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Schleswig-Holstein Kreis Nordfriesland Ahrenviölfeld

Hebesätze Ahrenviölfeld

Kreis Nordfriesland · AGS 01054004 · 235 Einwohner

Gewerbesteuer
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
290 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
290 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Ahrenviölfeld beträgt 400 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 290 %. Der Median Kreis Nordfriesland liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Wie Ahrenviölfeld zum Landesdurchschnitt liegt

Ahrenviölfeld liegt im vierten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 1.113 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 400 %. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 986 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 930-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Ahrenviölfeld im Zahlenvergleich

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Ahrenviölfeld, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Ahrenviölfeld 400 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Nordfriesland 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 133 Gemeinden im Kreis Nordfriesland mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Ahrenviölfeld auf Platz 86, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Kreis Nordfriesland mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Ahrenviölfeld Grundsteuer B
Achtrup 400 % 0 Prozentpunkte 425 %
Ahrenshöft 400 % 0 Prozentpunkte 370 %
Almdorf 400 % 0 Prozentpunkte 425 %
Aventoft 400 % 0 Prozentpunkte 425 %
Bohmstedt 400 % 0 Prozentpunkte 370 %

Gewerbesteuer in Ahrenviölfeld an einem Beispiel

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 400 % Hebesatz sind 13.370,00 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Zuständig für die Festsetzung ist Ahrenviölfeld selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Ahrenviölfeld noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Ahrenviölfeld

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Ahrenviölfeld?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 400 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.370,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Ahrenviölfeld?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 290 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Ahrenviölfeld hoch?

Gemessen am Median Kreis Nordfriesland von 380 % liegt der Satz von Ahrenviölfeld 20 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Ahrenviölfeld selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Ahrenviölfeld
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.