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Hebesätze Bönnigheim
Für Bönnigheim ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 430 %. Der Median Landkreis Ludwigsburg liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.
Wo Bönnigheim im Vergleich steht
Der Wert von 400 % ordnet Bönnigheim im vierten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 1.112 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 1.029 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 317-größte von 1.101 Gemeinden des Landes.
Was die Quellen für Bönnigheim ausweisen
Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Bönnigheim | 400 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Ludwigsburg | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +20 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +20 Prozentpunkte |
Von 39 Gemeinden im Landkreis Ludwigsburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bönnigheim auf Platz 37, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.
Nachbarn von Bönnigheim mit ähnlichem Satz
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Bönnigheim | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Asperg | 400 % | 0 Prozentpunkte | 430 % |
| Besigheim | 400 % | 0 Prozentpunkte | 485 % |
| Markgröningen | 395 % | −5 Prozentpunkte | 450 % |
| Oberstenfeld | 395 % | −5 Prozentpunkte | 435 % |
| Tamm | 395 % | −5 Prozentpunkte | 460 % |
Was der Hebesatz in Bönnigheim in Euro bedeutet
Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 400 % macht daraus 13.370,00 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit diesem Satz und eigenen Werten.
Wer den Hebesatz in Bönnigheim beschließt
Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Bönnigheim nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.
Der Wortlaut der Satzung ist für Bönnigheim noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.
Was Bönnigheim aus den Realsteuern einnimmt
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 3.869.676 Euro | 476 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 276.171 Euro | 34 Euro |
| Grundsteuer B | 1.358.821 Euro | 167 Euro |
| Grundsteuer A | 65.243 Euro | 8 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 8.123 | |
Bönnigheim nahm im Berichtsjahr 2024 je Einwohner 476 Euro an Gewerbesteuer ein und liegt damit über dem bundesweiten Median von 383 Euro. Im Land Baden-Württemberg liegt der Median bei 518 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bönnigheim
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bönnigheim?
Der Hebesatz liegt bei 400 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 13.370,00 Euro Gewerbesteuer.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bönnigheim?
430 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Maßgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Bönnigheim hoch?
Der Median Landkreis Ludwigsburg liegt bei 380 %. Bönnigheim liegt damit 20 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Bönnigheim selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Woraus sich die Angaben ergeben
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.