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Niedersachsen Landkreis Hildesheim Bockenem

Hebesätze Bockenem

Landkreis Hildesheim · AGS 03254008 · 9.804 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Bockenem, Stadt

Gewerbesteuer
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
460 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
460 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Bockenem gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 460 %. Der Median Landkreis Hildesheim liegt bei 410 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wie Bockenem zum Landesdurchschnitt liegt

Bockenem liegt im vierten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 1.113 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 400 %. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 490 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 212-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Bockenem im Zahlenvergleich

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Bockenem, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Bockenem 400 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Hildesheim 410 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 20 Gemeinden im Landkreis Hildesheim mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bockenem auf Platz 7, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Hildesheim mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Bockenem Grundsteuer B
Gronau (Leine) 400 % 0 Prozentpunkte 465 %
Nordstemmen 400 % 0 Prozentpunkte 420 %
Algermissen 410 % +10 Prozentpunkte 495 %
Bad Salzdetfurth 410 % +10 Prozentpunkte 540 %
Diekholzen 410 % +10 Prozentpunkte 440 %

Gewerbesteuer in Bockenem an einem Beispiel

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 400 % Hebesatz sind 13.370,00 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wo die Festsetzung für Bockenem nachzulesen ist

Zuständig für die Festsetzung ist Bockenem selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Bockenem noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bockenem

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bockenem?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 400 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.370,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bockenem?

Bockenem setzt die Grundsteuer B auf 460 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Bockenem hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 410 %. Bockenem liegt 10 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Bockenem durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Bockenem
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.