Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Rheinland-Pfalz Landkreis Mainz-Bingen Bingen am Rhein

Hebesätze Bingen am Rhein

Landkreis Mainz-Bingen · AGS 07339005 · 26.178 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Bingen am Rhein, Stadt

Gewerbesteuer
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
465 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
450 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Bingen am Rhein gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 390 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Landkreis Mainz-Bingen liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wie Bingen am Rhein zum Landesdurchschnitt liegt

Bingen am Rhein liegt im vierten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 444 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 390 %. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 1.560 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 19-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Bingen am Rhein nach Quelle

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Bingen am Rhein, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Bingen am Rhein 390 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Mainz-Bingen 380 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte

Von 64 Gemeinden im Landkreis Mainz-Bingen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bingen am Rhein auf Platz 50, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Nachbarn von Bingen am Rhein mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Mainz-Bingen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Bingen am Rhein Grundsteuer B
Grolsheim 390 % 0 Prozentpunkte 465 %
Nierstein 390 % 0 Prozentpunkte 465 %
Oberdiebach 385 % −5 Prozentpunkte 465 %
Stadecken-Elsheim 385 % −5 Prozentpunkte 475 %
Weinolsheim 385 % −5 Prozentpunkte 475 %

Ein Rechenbeispiel für Bingen am Rhein

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 390 % Hebesatz sind 13.035,75 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wer den Hebesatz in Bingen am Rhein beschliesst

Bingen am Rhein legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Bingen am Rhein fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bingen am Rhein

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bingen am Rhein?

Der Hebesatz liegt bei 390 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 13.035,75 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bingen am Rhein?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 465 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Bingen am Rhein hoch?

Gemessen am Median Landkreis Mainz-Bingen von 380 % liegt der Satz von Bingen am Rhein 10 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Bingen am Rhein per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Bingen am Rhein
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.