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Hebesätze Weinolsheim
Für Weinolsheim ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 385 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 475 %. Der Median Landkreis Mainz-Bingen liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.
Wo Weinolsheim im Vergleich steht
Der Wert von 385 % ordnet Weinolsheim im vierten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 144 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 1.453 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 936-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.
Was die Quellen für Weinolsheim ausweisen
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Weinolsheim | 385 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Mainz-Bingen | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +5 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +5 Prozentpunkte |
Von 64 Gemeinden im Landkreis Mainz-Bingen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Weinolsheim auf Platz 47, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.
Wie die Umgebung von Weinolsheim liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Weinolsheim | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Oberdiebach | 385 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Stadecken-Elsheim | 385 % | 0 Prozentpunkte | 475 % |
| Appenheim | 380 % | −5 Prozentpunkte | 365 % |
| Aspisheim | 380 % | −5 Prozentpunkte | 465 % |
| Badenheim | 380 % | −5 Prozentpunkte | 465 % |
Was der Hebesatz in Weinolsheim in Euro bedeutet
Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 385 % macht daraus 12.868,63 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 167,13 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.
Welche Satzung gilt
Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Weinolsheim nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.
Der Wortlaut der Satzung ist für Weinolsheim noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Weinolsheim
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Weinolsheim?
Weinolsheim setzt 385 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.868,63 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Weinolsheim?
Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 475 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.
Ist die Gewerbesteuer in Weinolsheim hoch?
Gemessen am Median Landkreis Mainz-Bingen von 380 % liegt der Satz von Weinolsheim 5 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Weinolsheim selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Woraus sich die Angaben ergeben
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.