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Niedersachsen Landkreis Osnabrück Bersenbrück

Hebesätze Bersenbrück

Landkreis Osnabrück · AGS 03459010 · 8.927 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Bersenbrück, Stadt

Gewerbesteuer
395 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Bersenbrück gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 395 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 380 %. Der Median Landkreis Osnabrück liegt bei 393 %, die Differenz beträgt 2 Prozentpunkte.

Wie Bersenbrück zum Landesdurchschnitt liegt

Bersenbrück liegt im vierten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 483 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 395 %. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 476 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 237-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Bersenbrück ausweisen

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Bersenbrück, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Bersenbrück 395 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Osnabrück 393 % Berichtsjahr 2024 +2 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +15 Prozentpunkte

Von 34 Gemeinden im Landkreis Osnabrück mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bersenbrück auf Platz 18, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Osnabrück mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Bersenbrück Grundsteuer B
Ankum 395 % 0 Prozentpunkte 380 %
Bohmte 395 % 0 Prozentpunkte 380 %
Ostercappeln 395 % 0 Prozentpunkte 380 %
Bad Iburg 400 % +5 Prozentpunkte 400 %
Bad Laer 390 % −5 Prozentpunkte 360 %

Was der Hebesatz in Bersenbrück in Euro bedeutet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 395 % Hebesatz sind 13.202,88 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Bersenbrück nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Bersenbrück noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bersenbrück

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bersenbrück?

Bersenbrück setzt 395 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 13.202,88 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bersenbrück?

380 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Bersenbrück hoch?

Gemessen am Median Landkreis Osnabrück von 393 % liegt der Satz von Bersenbrück 2 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Bersenbrück legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Bersenbrück
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.