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Baden-Württemberg › Landkreis Ravensburg ›Bergatreute

Hebesätze Bergatreute

Landkreis Ravensburg · AGS 08436014 · 3.244 Einwohner

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Bergatreute beträgt 350 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Landkreis Ravensburg liegt bei 350 % und damit auf demselben Wert.

Was der Wert für Bergatreute bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Bergatreute im zweiten Fünftel; der Satz von 350 % kommt insgesamt 880 mal vor. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 340 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 731-größte von 1.101 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Bergatreute ausweisen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Bergatreute, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Bergatreute 350 % Berichtsjahr 2024 —
Median Landkreis Ravensburg 350 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 39 Gemeinden im Landkreis Ravensburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bergatreute auf Platz 19, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Größe geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Gemeinden nahe am Wert von Bergatreute

Gemeinden im Landkreis Ravensburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Bergatreute Grundsteuer B
Amtzell 350 % 0 Prozentpunkte 380 %
Kißlegg 350 % 0 Prozentpunkte 360 %
Leutkirch im Allgäu 350 % 0 Prozentpunkte 385 %
Wangen im Allgäu 350 % 0 Prozentpunkte 475 %
Vogt 355 % +5 Prozentpunkte 400 %

Was der Hebesatz in Bergatreute in Euro bedeutet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 350 % sind das 11.698,75 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Bergatreute nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Bergatreute noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Was Bergatreute aus den Realsteuern einnimmt

Istaufkommen der Realsteuern in Bergatreute, Berichtsjahr 2024
MerkmalBetragje Einwohner
Gewerbesteuer1.061.213 Euro334 Euro
davon Gewerbesteuerumlage118.615 Euro37 Euro
Grundsteuer B363.975 Euro114 Euro
Grundsteuer A55.575 Euro17 Euro
Einwohner am 31.12.20243.181

Bergatreute nahm im Berichtsjahr 2024 je Einwohner 334 Euro an Gewerbesteuer ein und liegt damit unter dem bundesweiten Median von 383 Euro. Im Land Baden-Württemberg liegt der Median bei 518 Euro.

Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bergatreute

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bergatreute?

350 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 11.698,75 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bergatreute?

400 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Maßgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Bergatreute hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 350 %. Bergatreute liegt genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Bergatreute selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Bergatreute
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.