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Rheinland-Pfalz Landkreis Bad Dürkheim Bockenheim a.d.W.

Hebesätze Bockenheim a.d.W.

Landkreis Bad Dürkheim · AGS 07332006 · 2.313 Einwohner

Gewerbesteuer
395 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
465 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
345 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Bockenheim a.d.W. beträgt 395 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Landkreis Bad Dürkheim liegt bei 395 % und damit auf demselben Wert.

Wie Bockenheim a.d.W. bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Bockenheim a.d.W. im vierten Fünftel. Denselben Satz von 395 % setzen bundesweit 483 Gemeinden fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 1.623 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 291-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Bockenheim a.d.W. vorliegen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Bockenheim a.d.W., je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Bockenheim a.d.W. 395 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Bad Dürkheim 395 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +15 Prozentpunkte

Von 48 Gemeinden im Landkreis Bad Dürkheim mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bockenheim a.d.W. auf Platz 23, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Wie die Umgebung von Bockenheim a.d.W. liegt

Gemeinden im Landkreis Bad Dürkheim mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Bockenheim a.d.W. Grundsteuer B
Grünstadt 395 % 0 Prozentpunkte 520 %
Mertesheim 395 % 0 Prozentpunkte 465 %
Neidenfels 395 % 0 Prozentpunkte 525 %
Deidesheim 398 % +3 Prozentpunkte 495 %
Altleiningen 400 % +5 Prozentpunkte 640 %

Wie viel Gewerbesteuer in Bockenheim a.d.W. anfällt

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 395 % ergibt das 13.202,88 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Welche Satzung gilt

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Bockenheim a.d.W. und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Bockenheim a.d.W. ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bockenheim a.d.W.

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bockenheim a.d.W.?

Bockenheim a.d.W. setzt 395 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 13.202,88 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bockenheim a.d.W.?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 465 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Bockenheim a.d.W. hoch?

Der Median Landkreis Bad Dürkheim liegt bei 395 %. Bockenheim a.d.W. liegt damit genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Bockenheim a.d.W. durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Bockenheim a.d.W.
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.